Das Handelsministerium (MOFCOM) und die Allgemeine Zollverwaltung (GAC) haben gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 54 aus dem Jahr 2020 über die Anpassung der Liste der vom Verarbeitungshandel ausgeschlossenen Waren herausgegeben, die am 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird.
Laut der Bekanntmachung wurde die Liste der Produkte, deren Weiterverarbeitung im Rundschreiben Nr. 90 der Allgemeinen Zollverwaltung des Handelsministeriums aus dem Jahr 2014 verboten war, aus der Liste der Produkte gestrichen, die der nationalen Industriepolitik entsprechen und nicht zu den Produkten mit hohem Energieverbrauch und hoher Umweltbelastung sowie zu den Produkten mit hohem technischem Gehalt gehören.
Ausgeschlossen wurden die 199 zehnstelligen Codes, darunter Soda, Natriumbicarbonat, Harnstoff, Natriumnitrat, Kaliumsulfat, Titandioxid und andere Chemikalien.
Gleichzeitig wurde die Vorgehensweise zum Verbot bestimmter Waren angepasst, darunter 37 zehnstellige Warencodes, wie beispielsweise Nadelbitumenkoks und Dicofol.
Veröffentlichungsdatum: 30. November 2020




