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Das Handelsministerium (MOFCOM) und die Allgemeine Zollverwaltung (GAC) haben gemeinsam die Mitteilung Nr. 54 von 2020 über die Anpassung der Liste der Waren herausgegeben, denen der Verarbeitungshandel verboten ist, die am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

Laut der Ankündigung wurde die Liste der Produkte, die im Rundschreiben Nr. 90 der Allgemeinen Zollverwaltung des Handelsministeriums von 2014 für den Verarbeitungshandel verboten sind, aus der Liste der Produkte gestrichen, die der nationalen Industriepolitik entsprechen und nicht dazu gehören Produkte mit hohem Energieverbrauch und hoher Umweltverschmutzung sowie Produkte mit hohem technischen Gehalt.

Die 199 10-stelligen Codes wurden ausgeschlossen, darunter Sodaasche, Natriumbikarbonat, Harnstoff, Natriumnitrat, Kaliumsulfat, Titandioxid und andere Chemikalien.

Gleichzeitig wurde das Verbot einiger Waren angepasst, darunter 37 10-stellige Warencodes wie Nadelkoks und Dicofol.


Postzeit: 30. November 2020