Das Handelsministerium (MOFCOM) und die Allgemeine Zollverwaltung (GAC) haben gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 54 von 2020 über die Anpassung der Liste der Waren herausgegeben, deren Verarbeitungshandel verboten ist und die am 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird.
Der Ankündigung zufolge wurde die Liste der Produkte, denen der Verarbeitungshandel im Rundschreiben Nr. 90 der Allgemeinen Zollverwaltung des Handelsministeriums von 2014 untersagt ist, aus der Liste der Produkte gestrichen, die der nationalen Industriepolitik entsprechen und nicht dazu gehören Produkte mit hohem Energieverbrauch und hoher Umweltverschmutzung sowie Produkte mit hohem technischen Inhalt.
Die 199 10-stelligen Codes wurden ausgeschlossen, darunter Soda, Natron, Harnstoff, Natriumnitrat, Kaliumsulfat, Titandioxid und andere Chemikalien.
Gleichzeitig wurde die Art und Weise des Verbots einiger Waren angepasst, darunter 37 10-stellige Warencodes, wie z. B. Nadelbitumenkoks und Dicofol.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 30. November 2020