Wir wissen, dass das Farbnebel-Koagulans auf das zirkulierende Wasser in der Lackierwerkstatt aufgetragen wird und das Mittel dazu führen kann, dass der Overspray-Farblack während des Sprühvorgangs abgelöst wird und der Overspray-Spray dispergiert und verteilt wird, wodurch ein Feststoff entsteht, der sich leicht abtrennen lässt aus dem Wasser, wodurch der Effekt der Fest-Flüssigkeits-Trennung erreicht wird, wodurch das zirkulierende Wasser gereinigt wird und die Funktion des zirkulierenden Wassers, den Sprühlacknebel zu absorbieren, fortgeführt wird. Wie lässt sich die Wirkung der Verwendung von Farbnebelkoagulans beurteilen? Gibt es einen Standard?
Kriterien zur Beurteilung der Wirkung von Farbnebel-Koagulationsmittel:
1. Beobachten Sie den Schwebezustand der Farbschlacke: Platzieren Sie nach der Verwendung des Farbnebelkoagulans die Testprobe und vergleichen Sie sie, um die Ausflockung und den Schwimmzustand der Farbschlacke zu beobachten. Je näher die Ausflockung der Lackschlacke erfolgt und je besser der Schwebezustand ist, desto besser ist die Wirkung.
2. Beobachten Sie die Klarheit der Wasserqualität: Vergleichen Sie das Farbabwasser nach dem Experiment. Die Wasserqualität ist klar und die Zugabemenge ist geringer.
3, Grad der Lackschlackenbehandlung:
① Farbschlacke ist nicht klebrig wie Tofu-Schlackenblock;
(2) Ein kleiner Teil der Farbschlacke ist klebrig, die Farbschlacke ist weich und eine kleine Menge Farbschlacke haftet um den Becher herum;
(3) Die Farbschlacke ist außerdem klebrig und nicht leicht zu retten. In diesem Fall reicht die Zugabe von Farbnebelkoagulans im Allgemeinen nicht aus oder die Auswahl ist falsch.
Eigenschaften des koagulierenden Farbnebelprodukts
1, Farbnebelkoagulans ist ein flüssiges Produkt, einfach zu verwenden und zu bedienen.
2. Farbnebelkoagulans hat die Funktion der Zersetzung, Viskositätsbeseitigung und Kondensation, die leicht zu retten und zu entfernen ist.
3, nach dem Gebrauch kann der Zyklus des zirkulierenden Wassers verlängert werden.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 04.03.2024